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1996
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Beschluß vom 21.04.1996
12 UF 1457/95
Normen:
GKG
§
20
Abs.
1
;
ZPO
§
3
;
Fundstellen:
OLGR-München 1997, 46
Vorinstanzen:
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen
512 F 4467/95
OLG München - Beschluß vom 21.04.1996 (12 UF 1457/95) - DRsp Nr. 1998/15684
OLG München,
Beschluß
vom 21.04.1996
- Aktenzeichen 12 UF 1457/95
DRsp Nr. 1998/15684
Bei einer Leistungsverfügung bezüglich Sonderbedarf bestimmt dessen geltend gemachte Höhe den Streitwert.
Normenkette:
GKG
§
20
Abs.
1
;
ZPO
§
3
;
Vorinstanz: AG München, - Vorinstanzaktenzeichen
512 F 4467/95
Fundstellen
OLGR-München 1997, 46
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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