LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 11 OH 6304/92
OLG München - Beschluß vom 21.03.1994 (28 W 1601/93) - DRsp Nr. 1998/12822
OLG München, Beschluß vom 21.03.1994 - Aktenzeichen 28 W 1601/93
DRsp Nr. 1998/12822
Der Gegenstandswert einer Beschwerde, mit der im selbständigen Beweisverfahren die Zustellung einer Streitverkündungsschrift durchgesetzt werden soll, ist gegenüber dem Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens um ein Viertel zu ermäßigen.