LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 23113/92
OLG München - Beschluß vom 20.04.1994 (11 W 1242/94) - DRsp Nr. 1998/12795
OLG München, Beschluß vom 20.04.1994 - Aktenzeichen 11 W 1242/94
DRsp Nr. 1998/12795
Liegt auf Klägerseite ein gewillkürter Parteiwechsel vor, handelt es sich gebührenrechtlich für den Vertreter des Beklagten um zwei verschiedene Angelegenheiten, so daß die Verfahrensgebühren zweimal anfallen.