LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 15 HKO 10244/94
OLG München - Beschluß vom 18.01.1996 (11 W 3232/95) - DRsp Nr. 1998/15730
OLG München, Beschluß vom 18.01.1996 - Aktenzeichen 11 W 3232/95
DRsp Nr. 1998/15730
»Auf einen Vermerk des Richters, daß sich die Parteien vor der Protokollierung des Vergleichs über eine bestimmte - dann aber nicht protokollierte - Kostenregelung einig gewesen wären, kann die Kostenfestsetzung nicht gestützt werden.«