LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 15850/92
OLG München - Beschluß vom 17.01.1996 (11 W 3186/95) - DRsp Nr. 1998/15733
OLG München, Beschluß vom 17.01.1996 - Aktenzeichen 11 W 3186/95
DRsp Nr. 1998/15733
»1. Zu den Voraussetzungen für das Entstehen eines Honoraranspruchs nach der BRAGO.2. Zur Schadensersatzpflicht des Mandanten für Kosten, die seinem Anwalt aus einer gegen ihn persönlich erhobenen Unterlassungsklage entstanden sind.«