LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 23786/93
OLG München - Beschluß vom 14.12.1994 (11 W 2858/94) - DRsp Nr. 1998/14099
OLG München, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 11 W 2858/94
DRsp Nr. 1998/14099
»Werden im Falle einer Verweisung wegen Unzuständigkeit Rechtsanwälte einer überörtlichen Sozietät sowohl vor dem verweisenden als auch vor dem zuständigen Gericht tätig, so fallen die Gebühren nur einmal an.«