LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 3581/91
OLG München - Beschluß vom 14.01.1993 (W (K) 2863/93) - DRsp Nr. 1998/15397
OLG München, Beschluß vom 14.01.1993 - Aktenzeichen W (K) 2863/93
DRsp Nr. 1998/15397
»Im Rahmen der Notwendigkeitsprüfung aus ZPO § 91 Abs. 1 zur Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten ist der Begriff der Patentstreitsache weit auszulegen. Die Streitsache bezieht sich auf ein Patent, wenn die als wettbewerbswidrig angegriffenen Äußerungen des Wettbewerbers gegenüber Dritten in unmittelbarem Bezug zu patentrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien stehen.«