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1993
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Beschluß vom 11.01.1993
11 WF 1189/92
Normen:
BRAGO
§
53
;
ZPO
§
91
Abs.
1
, Abs.
2
Satz 3;
Fundstellen:
JurBüro 1993, 485
OLGR-München 1993, 75
OLGReport-München 1993, 75
Vorinstanzen:
AG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 533/91
OLG München - Beschluß vom 11.01.1993 (11 WF 1189/92) - DRsp Nr. 1998/15401
OLG München,
Beschluß
vom 11.01.1993
- Aktenzeichen 11 WF 1189/92
DRsp Nr. 1998/15401
»Die Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten sind in Höhe der fiktiven Kosten ersparter Informationsreisen der Partei erstattungsfähig.«
Normenkette:
BRAGO
§
53
;
ZPO
§
91
Abs.
1
, Abs.
2
Satz 3;
Vorinstanz: AG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 533/91
Fundstellen
JurBüro 1993, 485
OLGR-München 1993, 75
OLGReport-München 1993, 75
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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