OLG München - Beschluß vom 09.02.1981 (2 Ws 86/81 K) - DRsp Nr. 1996/22523
OLG München, Beschluß vom 09.02.1981 - Aktenzeichen 2 Ws 86/81 K
DRsp Nr. 1996/22523
»Hatte der Freigesprochene die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben seinem Wahlverteidiger nicht zu vertreten, so hat er einen Anspruch auf Erstattung der vollen notwendigen Auslagen für seinen Wahlverteidiger aus der Staatskasse.«