OLG München - Beschluß vom 05.08.1993 (11 W 1892/93) - DRsp Nr. 1998/15165
OLG München, Beschluß vom 05.08.1993 - Aktenzeichen 11 W 1892/93
DRsp Nr. 1998/15165
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit außergerichtlich aufgewendeter Sachverständigenkosten, die zur Sachverhaltsaufklärung bei einem manipulierten Unfall gedient haben.