OLG München - Beschluß vom 05.01.1998 (11 WF 1365/97) - DRsp Nr. 1998/12413
OLG München, Beschluß vom 05.01.1998 - Aktenzeichen 11 WF 1365/97
DRsp Nr. 1998/12413
Die Reisekosten eines auswärtigen, beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalts sind auch dann nicht zu vergüten, wenn das Gericht die Erforderlichkeit der Reise nach § 126 Abs. 2BRAGO festgestellt hat.