OLG München - Beschluß vom 04.04.1990 (11 WF 645/90) - DRsp Nr. 1998/13018
OLG München, Beschluß vom 04.04.1990 - Aktenzeichen 11 WF 645/90
DRsp Nr. 1998/13018
Der Beschwerdeführer in einem Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann auch dann wegen der im Beschwerdeverfahren entstandenen Sachverständigenauslagen voll in Anspruch genommen werden, wenn dem Beschwerdegegner Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist.