LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 18723/91
OLG München - Beschluß vom 03.02.1995 (11 W 673/95) - DRsp Nr. 1998/12723
OLG München, Beschluß vom 03.02.1995 - Aktenzeichen 11 W 673/95
DRsp Nr. 1998/12723
»Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Partei ist auch dann ausgeschlossen, wenn einem Beklagten Prozeßkostenhilfe nur zur Rechtsverteidigung gegen einen von mehreren Klägern bewilligt wurde, die Kläger denselben Anspruch geltend gemacht hatten und alle Gebühren (auch) in Bezug auf die begünstigte Rechtsverteidigung angefallen waren.«