LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 14974/95
OLG München - Beschluß vom 01.03.1996 (11 W 811/96) - DRsp Nr. 1998/12572
OLG München, Beschluß vom 01.03.1996 - Aktenzeichen 11 W 811/96
DRsp Nr. 1998/12572
»Wird das Verfahren gegen einen von mehreren Beklagten an das für diese zuständige Gericht vor der Entscheidungsreife des Verfahrens gegen die anderen Beklagten verwiesen, so entstehen bei dem nunmehr zuständigen Gericht die Gerichtsgebühren erneut.«