»Die Erbengemeinschaft ist als solche nicht parteifähig; dieses sind vielmehr die einzelnen Erben. Führen sie gemeinschaftlich einen Prozeß, so sind sie mehrere Auftraggeber i. S. des §
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|