OLG München - 17.10.1986 (11 W 2239/86) - DRsp Nr. 1992/9883
OLG München, vom 17.10.1986 - Aktenzeichen 11 W 2239/86
DRsp Nr. 1992/9883
c-d. Besondere Verhandlungsgebühr nach Abs. 2 für die Erwirkung eines Versäumnisurteils: (c) analoge Anwendung der Vorschrift auf Fälle, in denen nach Einspruchseinlegung der Sach- und Streitstand lediglich erörtert wird; (d) Gebührenberechnung im Falle streitiger Verhandlung über einen Teileinspruch nur aus dem Wert des vom Einspruch betroffenen Teilanspruchs.