»... Insbesondere das OLG Koblenz (JurBüro 1986, 1412) und das OLG Düsseldorf (Rpfleger 1988, 41) vertreten den Standpunkt, daß außergerichtliche Kosten, die dem Hilfsbedürftigen im PKH [Prozeßkostenhilfe]-(Beschwerde-)Verfahren erwachsen sind, aufgrund der Kostenentscheidung im nachfolgenden Erkenntnisverfahren [nicht] erstattet werden [können]. Der Senat hat diese Frage [JurBüro 1970, 465] offen gelassen. Er schließt sich nunmehr, jedenfalls für das Beschwerdeverfahren, [dieser] Ansicht an.
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