»... Die Vorschrift des § 122 Abs. 3 Satz 1 BRAGO [
Um einen Prozeßvergleich handelt es sich auch bei der im Verfahren der einverständlichen Scheidung des § 630 ZPO protokollierten Scheidungsvereinbarung, und zwar auch dann, wenn die die Scheidung nicht betreibende Partei anwaltlich nicht vertreten ist. Diese Frage ist in Rechtspr. und Lit. umstritten (vgl. die Übersichten bei Baumbach/Albers/Hartmann, 44. Aufl., Anm. 4 zu § 630, Anm. 4 F Anh. zu § 307 ZPO; BGH NJW 1985,
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