OLG München - 03.12.1987 (2 Ws 1132/87 K) - DRsp Nr. 1992/9862
OLG München, vom 03.12.1987 - Aktenzeichen 2 Ws 1132/87 K
DRsp Nr. 1992/9862
c. Volle Kostenlast der Staatskasse bei Erfolg eines gem. § 410 Abs. 2StPO n. F. auf einen bestimmten Beschwerdepunkt (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis) beschränkten Einspruchs des Angeklagten gegen einen Strafbefehl, und zwar auch insoweit, als die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten nach Einspruchseinlegung entstanden sind (analoge Anwendung des § 473 Abs. 3StPO).