OLG Köln - Urteil vom 24.04.1995
16 U 117/94
Normen:
BRAGO § 13 ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 470

OLG Köln - Urteil vom 24.04.1995 (16 U 117/94) - DRsp Nr. 1995/7766

OLG Köln, Urteil vom 24.04.1995 - Aktenzeichen 16 U 117/94

DRsp Nr. 1995/7766

»Es ist mit § 13 BRAGO, wonach Anwaltsgebühren in der gleichen gebührenrechtlichen Angelegenheit nur einmal verlangt werden können, nicht vereinbar, wenn der Rechtsanwalt, der mit der Abwehr eines Bündels von Ansprüchen der Gegenseite beauftragt war und der seine Schriftsätze insoweit auch mit einem entsprechend hohen Streitwert abgerechnet hatte, später, wenn der Gegner noch einmal auf einen dieser Ansprüche zurückkommt, für die weitere Tätigkeit erneut Gebühren beansprucht, so als handele es sich um eine neue Sache.«

Normenkette:

BRAGO § 13 ;

Hinweise:

Eingesandt vom 16. Zivilsenat des OLG Köln.

Fundstellen
JurBüro 1995, 470