In dem Strafverfahren gegen F. E. hatte sich der Beschwerdeführer, Rechtsanwalt D. M. in Köln, am 28. Januar 1994 als Wahlverteidiger bestellt. Nachdem unter dem 1. März 1994 Anklage erhoben worden war, hat die Hauptverhandlung vor der Strafkammer zunächst in der Zeit vom 17. bis zum 27. Mai 1994 an drei Verhandlungstagen stattgefunden; sie wurde am 27. Mai 1994 ausgesetzt. Neuer Hauptverhandlungstermin war am 9. August 1994. Zu Beginn dieses Hauptverhandlungstages wurde Rechtsanwalt M. dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. An diesem 9. August 1994 wurde der Angeklagte verurteilt.
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