OLG Köln - Beschluß vom 21.12.1995 (16 W 64/95) - DRsp Nr. 1996/30052
OLG Köln, Beschluß vom 21.12.1995 - Aktenzeichen 16 W 64/95
DRsp Nr. 1996/30052
»Wird ein Vollstreckungsantrag nach § 888ZPO zurückgewiesen, weil die geschuldete Handlung bereits erbracht sei, so kann der Gläubiger die Kostenentscheidung des zurückweisenden Beschlusses nicht isoliert anfechten.«