OLG Köln - Beschluß vom 16.11.1991 (2 Ws 452/91) - DRsp Nr. 1994/12233
OLG Köln, Beschluß vom 16.11.1991 - Aktenzeichen 2 Ws 452/91
DRsp Nr. 1994/12233
Konnte der (freigesprochene) Angeklagte aus seiner Sicht die Beauftragung eines weiteren Gutachters für erforderlich halten, so kann seinem Begehren auf Erstattung der Kosten zunächst nicht entgegengehalten werden, daß er in der Lage gewesen wäre, die Erstattung dieses Gutachtens durch einen an das Gericht gerichteten Antrag zu erreichen.