OLG Köln - Beschluß vom 10.09.1993 (2 Ws 409/93) - DRsp Nr. 1994/12054
OLG Köln, Beschluß vom 10.09.1993 - Aktenzeichen 2 Ws 409/93
DRsp Nr. 1994/12054
Ob bei einem (nachträglich) beschränkten Rechtsmittel für die Kostenentscheidung von einem vollen Erfolg i.S.d. § 473 Abs. 3StPO auszugehen ist, bestimmt sich nach dem Vergleich zwischen der in der Vorinstanz erkannten Strafe und der in der Rechtsmittelinstanz erreichten Milderung; nicht mehr entscheidend ist der Schlußantrag des Rechtsmittelführers (Anschluß an die neuere Rechtsprechung).