OLG Köln - Beschluß vom 10.02.1998 (2 Ws 676/97) - DRsp Nr. 1998/17740
OLG Köln, Beschluß vom 10.02.1998 - Aktenzeichen 2 Ws 676/97
DRsp Nr. 1998/17740
Hat das Gericht zur Sicherung einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens einen zweiten Pflichtverteidiger bestellt, so sind im Falle des Freispruchs für beide Pflichtverteidiger die Wahlverteidigerkosten zu erstatten.