OLG Köln - Beschluß vom 10.01.1994 (17 W 430/93) - DRsp Nr. 1995/1829
OLG Köln, Beschluß vom 10.01.1994 - Aktenzeichen 17 W 430/93
DRsp Nr. 1995/1829
»Der mit der Einlegung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid verbundene Klageabweisungsantrag des - bereits mit einem Prozeßauftrag versehenen - Anwaltes stellt keinen Sachantrag i.S.d. § 32 Abs. 1BRAGO dar und läßt daher nicht die volle Prozeßgebühr entstehen.«