OLG Köln - Beschluß vom 07.07.1993 (17 W 158/93) - DRsp Nr. 1995/1868
OLG Köln, Beschluß vom 07.07.1993 - Aktenzeichen 17 W 158/93
DRsp Nr. 1995/1868
»Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruchs zu bemessen (soweit sich die Beweiserhebung darauf bezieht). Das gilt auch dann, wenn es zu einem Rechtsstreit über den geltend gemachten Anspruch (hier: Wandlung) nicht mehr kommt.«