Der Untergebrachte I. A. befindet sich im Maßregelvollzug in der R. L. D. aufgrund Urteils des Landgerichts Köln vom 26. Mai 1992, durch das wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtswidrigen Tat des schweren Raubes, bei der er das Opfer in die Gefahr des Todes gebracht hatte (§
Für das Verfahren auf Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung (§§
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