OLG Köln - Beschluß vom 03.06.1993 (11 W 30/93) - DRsp Nr. 1996/8769
OLG Köln, Beschluß vom 03.06.1993 - Aktenzeichen 11 W 30/93
DRsp Nr. 1996/8769
»Die Wertfestsetzung für die zuständigkeit ist nicht gesondert anfechtbar. Eine Überprüfung kann nur ihm Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten - Urteil oder Verweisungsbeschluß - stattfinden.«