»... Der AntrSt. hat die beiden Bekl., denen er beigeordnet war, in derselben Angelegenheit Ä nämlich dem Berufungsrechtszug Ä zu unterschiedlichen Streitgegenständen vertreten .. . Bei verschiedenen Streitgegenständen indessen findet § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO [
Mit Rücksicht darauf, daß das Prozeßrecht es andererseits abgelehnt hat, die Streitwerte der verschiedenen Ansprüche gemäß
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