Der Erinnerungsführer wurde am 24. März 1993 von der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. An demselben Tag hatte er auf Rückgabe und Eigentum an dem Pkw Kombi, Marke Daimler Benz, mit dem amtlichen Kennzeichen ... verzichtet, nachdem dieses Fahrzeug im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beschlagnahmt worden war. Der Verzicht wurde mit Wirkung vom 12. Mai 1993 von der Staatsanwaltschaft angenommen.
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