OLG Koblenz - Beschluß vom 22.03.1995 (13 WF 83/95) - DRsp Nr. 1996/23057
OLG Koblenz, Beschluß vom 22.03.1995 - Aktenzeichen 13 WF 83/95
DRsp Nr. 1996/23057
Die h.M., der sich der Senat jetzt auch anschließt, bejaht die Möglichkeit einer die Gebühr des § 23BRAGO auslösenden vergleichsweisen Regelung des Umgangsrechts, weil hierdurch sowohl der Amtsermittlungsgrundsatz des § 12FGG als auch die Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts erheblich eingeschränkt wird.