OLG Koblenz - 22.10.1990 (14 W 642/90) - DRsp Nr. 1993/2101
OLG Koblenz, vom 22.10.1990 - Aktenzeichen 14 W 642/90
DRsp Nr. 1993/2101
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluß nur beim Untergericht einzulegen.Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß, die innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist einzulegen ist, ist nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Köln, MDR 1975, 671) und Kommentarliteratur (Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann § 104 Anm. 4 a) zwingend beim unteren Gericht einzulegen. Mit Rücksicht auf die speziellen Regeln in §§ 21 Abs. 2, 11 Abs. 2RpflegerG wahrt die Einlegung der Erinnerung beim Rechtsmittelgericht die Frist nicht.* * *Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)