OLG Koblenz vom 19.04.1985
14 W 203/85
Normen:
BRAGO § 6 ; WEG § 27 Abs.2 Nr.5;
Fundstellen:
DRsp IV(477)216c
MDR 1985, 942

OLG Koblenz - 19.04.1985 (14 W 203/85) - DRsp Nr. 1992/9480

OLG Koblenz, vom 19.04.1985 - Aktenzeichen 14 W 203/85

DRsp Nr. 1992/9480

c. Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch bei fortbestehender Vertretung nach Klageänderung durch Parteiwechsel auf der Kläger- oder der Beklagtenseite.

Normenkette:

BRAGO § 6 ; WEG § 27 Abs.2 Nr.5;

»Der Senat schließt sich der vom BGH (NJW 1964, 44; 1976, 240) vertretenen Klageänderungstheorie an. Die Angabe der Parteien gehört wie der Grund des Anspruchs zur Klageschrift und ist damit Teil der Klage. ... Beim Parteiwechsel etwa auf der Klägerseite fällt nicht wie bei der Klageerhebungstheorie die gesamte Wirkung der Klage weg, vielmehr wird der von der anderen Partei bereits begonnene Prozeß fortgesetzt.