OLG Karlsruhe - Urteil vom 17.10.1996 (2 UF 140/96) - DRsp Nr. 1997/5526
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.10.1996 - Aktenzeichen 2 UF 140/96
DRsp Nr. 1997/5526
Der Anspruch auf künftigen Ausgleich des Zugewinns kann durch Arrest gesichert werden. Dies ist allerdings in Rechtsprechung und Literatur streitig.Nach Ansicht des Senates ist entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch durch Arrest gesichert werden kann, nicht, ob er bereits entstanden ist, sondern ob er klagbar ist, da andernfalls dem Beklagten seine Rechte aus § 926ZPO genommen würden. Ab Rechtshängigkeit der Ehescheidung ist der Anspruch aus § 1378 Abs. 1BGB durch Arrest sicherbar.
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