OLG Karlsruhe - Beschluß vom 25.01.1995
3 Ws 152/94
Normen:
BRAGO § 98, § 107 ; IRG § 61 ;
Fundstellen:
Justiz 1995, 230

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 25.01.1995 (3 Ws 152/94) - DRsp Nr. 1996/4309

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 25.01.1995 - Aktenzeichen 3 Ws 152/94

DRsp Nr. 1996/4309

Wird ein Rechtsanwalt aufgrund einer Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft in einem sonstigen Rechtshilfeverfahren tätig und nimmt er an einer aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines ausländischen Staates anberaumten Vernehmung teil, um deren Verwertbarkeit nach ausländischem Recht sicherzustellen, so steht ihm in analoger Anwendung der §§ 40, 53 IRG und 107, 98 BRAGO ein Gebührenanspruch gegen die Staatskasse zu.

Normenkette:

BRAGO § 98, § 107 ; IRG § 61 ;

Gründe: