OLG Karlsruhe - Beschluß vom 25.01.1995 (3 Ws 152/94) - DRsp Nr. 1996/4309
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 25.01.1995 - Aktenzeichen 3 Ws 152/94
DRsp Nr. 1996/4309
Wird ein Rechtsanwalt aufgrund einer Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft in einem sonstigen Rechtshilfeverfahren tätig und nimmt er an einer aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines ausländischen Staates anberaumten Vernehmung teil, um deren Verwertbarkeit nach ausländischem Recht sicherzustellen, so steht ihm in analoger Anwendung der §§ 40, 53IRG und 107, 98BRAGO ein Gebührenanspruch gegen die Staatskasse zu.