OLG Hamm - Urteil vom 25.04.1996 (28 U 188/95) - DRsp Nr. 1997/6034
OLG Hamm, Urteil vom 25.04.1996 - Aktenzeichen 28 U 188/95
DRsp Nr. 1997/6034
Durch eine nachträgliche mündliche Vereinbarung kann eine geleistete Vorschußzahlung nicht in eine Leistung nach § 3 Abs. 1 S. 2 BRAGO umgewandelt werden, die der RA - wenn die Leistung freiwillig und ohne Vorbehalt erfolgt war - dann trotz Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 S. 1 BRAGO behalten darf.