OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1996
23 W 26/95
Normen:
BRAGO § 32 Abs. 1 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
JurBüro 1997, 311

OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1996 (23 W 26/95) - DRsp Nr. 1998/6958

OLG Hamm, Beschluß vom 26.01.1996 - Aktenzeichen 23 W 26/95

DRsp Nr. 1998/6958

»Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde macht für sich allein die Erteilung eines Auftrages zur Prozeßvertretung der vorgerichtlich in Anspruch genommenen Partei mit der Folge der Entstehung einer - zumindest halben - erstattungsfähigen Prozeßgebühr nicht hinreichend glaubhaft, wenn gravierende Umstände für die vorläufige Beschränkung des erteilten Auftrags auf eine bloße außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts sprechen.«

Normenkette:

BRAGO § 32 Abs. 1 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen
JurBüro 1997, 311