OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1996 (23 W 26/95) - DRsp Nr. 1998/6958
OLG Hamm, Beschluß vom 26.01.1996 - Aktenzeichen 23 W 26/95
DRsp Nr. 1998/6958
»Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde macht für sich allein die Erteilung eines Auftrages zur Prozeßvertretung der vorgerichtlich in Anspruch genommenen Partei mit der Folge der Entstehung einer - zumindest halben - erstattungsfähigen Prozeßgebühr nicht hinreichend glaubhaft, wenn gravierende Umstände für die vorläufige Beschränkung des erteilten Auftrags auf eine bloße außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts sprechen.«