I.
Der Antragsteller ist dem Verurteilten, der durch Urteil des Landgerichts vom 15. März 1974 wegen Mordes und sexuellen Mißbrauch eines Kindes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, am 22. Januar 1993 im Verfahren nach §
Mit seinem Pauschvergütungsantrag vom 20. März 1996 hat der Antragsteller beantragt, ihm eine Pauschvergütung von 1.500,-- DM zu bewilligen. Der Vertreter der Staatskasse hat zum Pauschvergütungsantrag befürwortend Stellung genommen und beantragt, eine angemessene Pauschvergütung zu bewilligen.
II.
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