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1997
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluß vom 18.12.1997
4 Ws 104/97
Normen:
StPO
§
449
;
ZPO
§§
104
,
717
Abs.
2
;
Fundstellen:
JurBüro 1998, 265
NStZ-RR 1998, 156
OLG Hamm - Beschluß vom 18.12.1997 (4 Ws 104/97) - DRsp Nr. 1998/10110
OLG Hamm,
Beschluß
vom 18.12.1997
- Aktenzeichen 4 Ws 104/97
DRsp Nr. 1998/10110
»Die Rückfestsetzung von notwendigen Auslagen der Nebenklage ist im Strafprozeß nicht möglich.«
Normenkette:
StPO
§
449
;
ZPO
§§
104
,
717
Abs.
2
;
Fundstellen
JurBüro 1998, 265
NStZ-RR 1998, 156
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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