OLG Hamm - Beschluß vom 16.10.1995
2 (s) Sbd. 4-136/95
Normen:
BRAGO § 99 ;
Fundstellen:
StraFo 1996, 158

OLG Hamm - Beschluß vom 16.10.1995 (2 (s) Sbd. 4-136/95) - DRsp Nr. 1997/921

OLG Hamm, Beschluß vom 16.10.1995 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. 4-136/95

DRsp Nr. 1997/921

1. Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung kann erst nach rechtskräftigem Abschluß des gesamten Verfahrens getroffen werden. 2. Da die Bewilligung eines Vorschusses auf eine Pauschvergütung in der BRAGO nicht vorgesehen ist, kommt eine solche auch nur in Ausnahmefällen, nämlich dann in Betracht, wenn die Strafsache die Arbeitskraft des Pflichtverteidigers ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen hat.

Normenkette:

BRAGO § 99 ;

Gründe: