OLG Hamm - Beschluß vom 15.05.1998 (2 (s) Sbd. 5-98/98) - DRsp Nr. 1998/17681
OLG Hamm, Beschluß vom 15.05.1998 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. 5-98/98
DRsp Nr. 1998/17681
»Zur Beurteilung einer Sache als "besonders umfangreich" i.S. von § 99 Abs. 1BRAGO bei einem inhaftierten Mandanten und zur Berücksichtigung des zeitlichen Mehraufwands, der dem Verteidiger des inhaftierten Mandanten dadurch entstanden ist, daß er an einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung und an zwei Haftprüfungen teilgenommen hat.«