OLG Hamm - Beschluß vom 14.08.1995 (2 (s) Sbd.4-28/95) - DRsp Nr. 1996/22234
OLG Hamm, Beschluß vom 14.08.1995 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd.4-28/95
DRsp Nr. 1996/22234
Aus der Neufassung des § 97 Abs. 3BRAGO kann nicht hergeleitet werden, daß der Pflichtverteidiger die Zusatzgebühr des § 97 Abs. 3 für seine Tätigkeit vor seiner Bestellung unabhängig davon erhält, ob er schon vor der Klageerhebung tätig war oder erstmals danach.