OLG Hamm - Beschluß vom 07.03.1996 (23 W 79/96) - DRsp Nr. 1998/6957
OLG Hamm, Beschluß vom 07.03.1996 - Aktenzeichen 23 W 79/96
DRsp Nr. 1998/6957
»Erteilt das Gericht ohne nähere Ausführungen lediglich einen rechtlichen Hinweis und nimmt der Kläger daraufhin die Klage kommentarlos zurück, so fällt keine Erörterungsgebühr an.«