OLG Hamm - Beschluß vom 06.02.1997 (2 WF 65/97) - DRsp Nr. 1997/5488
OLG Hamm, Beschluß vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 2 WF 65/97
DRsp Nr. 1997/5488
Der Streitwert für eine Klage auf Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens ist auch dann nach §§ 15, 17 Abs. 1 S. 1 GKG auf den Jahreswert des begehrten Unterhalts festzusetzen, wenn die Ehe der Parteien vor Ablauf eines Jahres geschieden wird.