OLG Hamm - Beschluß vom 02.02.1995 (15 W 295/94) - DRsp Nr. 1996/3302
OLG Hamm, Beschluß vom 02.02.1995 - Aktenzeichen 15 W 295/94
DRsp Nr. 1996/3302
In öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren, in denen die einstweilige Unterbringung nach § 70hFGG in Rede steht, ist für eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Betroffenen kein Raum, da eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme kostenrechtlich nicht als selbständiges Verfahren anzusehen ist.