OLG Hamm, vom 23.11.1984 - Aktenzeichen 5 Ws 246/84
DRsp Nr. 1992/9056
e-f. Vorverfahrensgebühr (§ 84) für die Tätigkeit des beigeordneten Nebenklägervertreters im Vorverfahren (f) mit entsprechendem Anspruch gegen die Staatskasse (§ 97 Abs. 3).
(e) »... Gemäß § 102BRAGebO sind die Vorschriften der §§ 97 bis 101BRAGebO auch auf den Fall der Nebenklage sinngemäß anzuwenden. ... Damit gilt die in § 102BRAGebO geregelte Verweisung auch uneingeschränkt für § 97 Abs. 3BRAGebO.
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