OLG Hamburg - Beschluß vom 18.04.1988 (1 Ws 44/88) - DRsp Nr. 1995/8365
OLG Hamburg, Beschluß vom 18.04.1988 - Aktenzeichen 1 Ws 44/88
DRsp Nr. 1995/8365
»Die Bestimmung des § 40IRG enthält einen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz, der auch dann Geltung beansprucht, wenn es um die Frage geht, ob und in welchem Umfang ein Beschuldigter, der aufgrund des Ersuchens einer deutschen Behörde im Ausland in Haft genommen wird, die Erstattung der Kosten eines von ihm zur Wahrung seiner Rechte im Auslieferungsverfahren beauftragten Rechtsanwalts verlangen kann.«