OLG Hamburg - Beschluß vom 18.04.1988
1 Ws 44/88
Normen:
IRG § 40 ; StPO § 46a;
Fundstellen:
NStZ 1988, 370

OLG Hamburg - Beschluß vom 18.04.1988 (1 Ws 44/88) - DRsp Nr. 1995/8365

OLG Hamburg, Beschluß vom 18.04.1988 - Aktenzeichen 1 Ws 44/88

DRsp Nr. 1995/8365

»Die Bestimmung des § 40 IRG enthält einen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz, der auch dann Geltung beansprucht, wenn es um die Frage geht, ob und in welchem Umfang ein Beschuldigter, der aufgrund des Ersuchens einer deutschen Behörde im Ausland in Haft genommen wird, die Erstattung der Kosten eines von ihm zur Wahrung seiner Rechte im Auslieferungsverfahren beauftragten Rechtsanwalts verlangen kann.«

Normenkette:

IRG § 40 ; StPO § 46a;
Fundstellen
NStZ 1988, 370