OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.05.1992 (2 Ws 85/92) - DRsp Nr. 1994/9641
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.05.1992 - Aktenzeichen 2 Ws 85/92
DRsp Nr. 1994/9641
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Dolmetschers, dessen sich der Wahlverteidiger zur Verständigung mit seinem der deutschen Sprache nicht mächtigen Mandanten bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Beiordnung des Dolmetschers bedient.