Der Kostengläubiger (Beteiligter zu 2)) beurkundete am 10.05.1999 zu seiner UR-Nr. 184/1999 einen Grundstückskaufvertrag, in dem die Eheleute Z. von Dr. R. als Testamentsvollstrecker ein Grundstück lastenfrei erwarben. Der Kaufpreis von 6.925.000,00 DM war auf ein Notaranderkonto des Beteiligten zu 2) einzuzahlen. Die Vertragsbeteiligten erteilten dem Beteiligten zu 2) eine Verwahrungsanweisung, wonach er von dem hinterlegten Kaufpreis die durch die eingetragenen Grundpfandrechte gesicherten Forderungen abzulösen und den Restbetrag an den Verkäufer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auszuzahlen hatte. Die Verwahrungsgebühren übernahmen die Vertragsparteien je zur Hälfte.
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